Ab 19. November: 2G-Regel im GalaxSea Jena

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Laut der aktuellenThüringer SARS-CoV-2 Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung sowie der soeben veröffentlichten Allgemeinverfügung der Stadt Jena (gültig ab Freitag, 19. November 2021) gilt für den Zutritt des Freizeitbades GalaxSea ab Freitag, 19. November 2021, die 2G-Regel.

Wer also im Freizeitbad schwimmen und/oder an einem Kurs teilnehmen will, muss entweder geimpft oder von einer Corona-Infektion genesen sein. Das gilt ebenso für den Besuch der Sauna und für Buchungen im Wellnessbereich. Für therapeutisch verordnete Behandlungen in der Physiotherapie gilt weiterhin die 3G-Regel.

GalaxSea Jena, mit Sauna- und WellaxSea-Bereich der Jenaer Bäder und Freizeit GmbH.
Foto: Jenaer Bäder & Freizeit GmbH / Jürgen Scheere

Für einen Besuch im GalaxSea werden Gäste gebeten, ihren Impf- bzw. Genesenen-Nachweis bereitzuhalten. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sowie alle noch nicht eingeschulten Kinder benötigen keinen Nachweis, die Testpflicht besteht nicht für Schülerinnen und Schüler soweit sie den Nachweis der Teilnahme an einer regelmäßigen Testung innerhalb eines Testkonzepts (Schule, Verein, etc.) erbringen. Die Kontaktdaten für eine mögliche Nachverfolgung bei einem Infektionsfall werden über die Luca-App oder schriftlich erfasst. Ebenso gelten auch weiterhin die AHA-Regeln: Abstand – Hygiene – medizinische Alltagsmasken.